Pfändungsrechner
Der seit 2013 auf der Homepage der nun beendeten Rechtsanwalts-Partnergesellschaft „Römer & Partner“ veröffentlichte Pfändungsrechner wird hier weitergeführt. Die Benutzeroberfläche wurde etwas überarbeitet.
Bitte lesen Sie vor der Verwendung des Pfändungsrechners die
Die hier angewandte Berechnung von Tabellenzwischenwerten bei teilweiser Berücksichtigung von Unterhaltspflichten ist gerichtlich anerkannt und übliche Praxis, wird aber vereinzelt bestritten. Die Berechnung von Zwischenwerten kann, egal nach welcher Methode, zu zweifelhaften Ergebnissen führen.
Sie können den
kostenlos und unverbindlich benutzen. Die Ergebnisse und Erklärungen können Sie per copy and paste für eigene Schriftsätze verwenden. Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne per E-Mail roemer@ra-roemer.de entgegen. Die Benutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Wir bitten um Verständnis, dass keine Gewähr übernommen werden kann.
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