Pfändungsrechner

Der seit 2013 auf der Homepage der nun beendeten Rechtsanwalts-Partnergesellschaft „Römer & Partner“ veröffentlichte Pfändungsrechner mit Zwischenwerten bei teilweise anerkannten Unterhaltspflichten wird hier weitergeführt. Die Benutzeroberfläche wurde etwas überarbeitet.

Bitte lesen Sie vor der Verwendung des Pfändungsrechners die
Die hier angewandte Berechnung von Tabellenzwischenwerten bei teilweiser Berücksichtigung von Unterhaltspflichten ist gerichtlich anerkannt und übliche Praxis. Sie können den

kostenlos und unverbindlich benutzen. Die Ergebnisse und Erklärungen können Sie per copy and paste für eigene Schriftsätze verwenden. Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne per E-Mail roemer@ra-roemer.de entgegen. Die Benutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Wir bitten um Verständnis, dass keine Gewähr übernommen werden kann.

Sie können diese Seite auch (weitergeleitet) über pfaendungsbetrag.de oder pfändungsbetrag.de aufrufen. In Suchmaschinen finden Sie den Pfändungsrechner u. a. mit den Stichworten: Römer Pfändungsrechner

Nach oben scrollen